Energieeinsparung

In der heutigen Zeit der ansteigenden Preise für alle Energiearten ist der sparsame Umgang mit Energie für jeden Bürger ein Thema geworden. Hierzu wurde das Bundes Immissionsschutzgesetz erlassen. Um eine Umsetzung der Anforderungen, die sich durch dieses Gesetz ergeben, auch prüfbar zu machen, werden durch das Schornsteinfegerhandwerk in regelmäßigen Abständen Messungen an Feuerungsanlagen die mit Heizgas, Heizöl und festen Brennstoffen befeuert werden durchgeführt. Bei öl- und gasbeheizten Feuerstätten werden solche Messungen zur Errichtung und dann ab einer Nennwärmeleistung von 11,0 kW wiederkehrend erforderlich. Bei zentralen Festbrennstoffanlagen wird eine Erstmessung ab einer Leistung von 15,0 kW und eine wiederkehrende Messung bei handbefüllten Geräten ab 50,0 kW erforderlich. Diese Messungen tragen nicht nur zum sparsamen Umgang mit Energie bei, sondern helfen auch die Umwelt zu schützen.